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Unterstützung für den Kauf und die Modernisierung von Heizungen

Mit Einführung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG) sind die Förderungen des BAFA und der KfW nunmehr in der BAFA-Förderung von Einzelmaßnahmen(BEG EM) zusammengefasst worden.

Anträge für Zuschüsse im Sinne des BEG EM sind seit 01. 01. 2021 stellbar. Wer darüber hinaus noch eine Deckungslücke hat, kann sie zusätzlich mit dem Kredit KfW 167 schließen. Das zinsgünstige Darlehen bis zu 50.000 versteht sich als eine Ergänzung zum Zuschuss. Im Bereich Altbau werden momentan noch

  • die Brennstoffzelle (KfW 433) und
  • bis zum 30.06.2021 der Anschluss an ein Fernwärmenetz (KfW 152)

im Rahmen einer Einzelmaßnahme gefördert.

Die bis zum 31.12.2020 verfügbare Förderung von Einzelmaßnahmen in Bezug auf Heizungen wurde mit dem 01.01.2021 eingestellt. Dafür wird es ab 01.07.2021 neue Zuschüsse oder/ und Kredite in Zusammenhang mit dem BEG EM geben.

Zuschüsse für Heizungsumstellungen

  • Gas-Brennwertheizung mit möglichem Einsatz von erneuerbarer Energien
    20 % der förderfähigen Kosten bis zu 60.000 €, jedoch maximal 12.000 €

  • Gas-Hybridheizung (kombiniert eine Erdgasheizung mit erneuerbaren Energien) und Solarthermie-Anlage zur Heizungsunterstützung
    30 % der förderfähigen Kosten bis zu 60.000 €, jedoch maximal 18.000 €

  • Pelletheizung, Hackschnitzelheizung, Holzvergaserkessel, Wärmepumpen
    35 % der förderfähigen Kosten bis zu 60.000 €, maximal jedoch 21.000 €

  • Gas-Hybridheizung (Kombination von Erdgas und Umweltwärme)
    40 % der förderfähigen Kosten bis zu 60.000 €, maximal jedoch 24.000 €

  • Holzheizungen, Wärmepumpen, Hybridheizungen (Kombination aus konventioneller und erneuerbarer Energie)
    45 % der förderfähigen Kosten bis zu 60.000 €, maximal jedoch 27.000 €

  • Brennstoffzelle
    KfW-Programm 433: 6.800 € + 550 € je 100 Wattel, maximal jedoch 34.300 € 
    Vergütung von 0,08 €/kWh für in das Stromnetz eingespeistem Strom

  • Fernwärme
    a) BAFA-Zuschuss von 20 % der förderfähigen Kosten bis zu 60.000 €, maximal jedoch 12.000 €
    b) KfW-Tilgungszuschuss von 20 % der Kreditsumme (Kreditsumme bis 50.000 €), jedoch hächstens 10.000 €

Was sind "förderfähigen Kosten" ?

Das BAFA hat ein Merkblatt mit einem vollständigen Überblick über die förderfähigen Kosten bereitgestellt, das unter dem Link https://www.bafa.de/ abgerufen werden kann.

Antragstellung für die Heizungs-Förderung

Diese Förderung richtet sich an Privatpersonen, freiberuflich Tätige, Unternehmen, Vereine, Stiftungen, Kommunen sowie gemeinnützige Genossenschaften und Organisationen. Antragsteller profitieren von der vereinfachten Antragstellung, indem sie für sämtliche Förderwünsche nur noch einen Antrag stellen müssen. Dabei ist es nicht von Belang, ob es sich um eine Förderung der BAFA oder einen Zuschuss der KfW handelt.

Eines hat sich nicht geändert: Jede Anfrage muss gestellt werden, bevor mit einer Maßnahme begonnen wird.

Nicht bloß sinnvoll, sondern auch förderfähig ist die Hinzuziehung eines Energieberaters. Wer nämlich vom iSFP-Bonus profitieren möchte, benötigt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der nur von einem Energieberater ausgestellt werden kann.

Das BAFA fördert die Heizungsoptimierung

Die Fördermöglichkeiten bestehen bei Investitionen in den hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage, die Anschaffung nebst Einbau von voreinstellbaren Thermostatventilen, Einzelraumtemperaturreglern, Strangventilen, Technik zur Volumenstromregelung, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Pufferspeicher und optimale Einstellung der Heizkurve.  Diese Förderung richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch freiberuflich Tätige, Unternehmen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften oder Zweckverbände sowie sonstige juristische Personen des Privatrechts.
Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der Nettoinvestitionskosten von höchstens 60.000 Euro, maximal also 12.000 Euro.

Alle Angaben ohne Gewähr! Die letzte Aktualisierung erfolgte am 04. Januar 2021.

 

 

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