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Die Streitverkündung im Bauprozess bietet Schutz vor Verjährung der Ansprüche und vor Folgeprozessen

Wer Mängelbeseitigungsansprüche geltend macht, hat verschiedene juristische Kniffe zu beachten. Dabei geht es oftmals gar nicht vorrangig darum, ob überhaupt eine der am Baugeschehen beteiligten Personen den geltend gemachten Mangel zu vertreten hat. Vielmehr steht die Frage im Raum, wer für die Mängel verantwortlich ist. Ein Bauverfahren kann so komplex sein, dass Sie als Kläger erst im Laufe des Prozesses bemerken, dass neben der beklagten Partei noch alternativ eine weitere am Baugeschehen beteiligte Partei als Verursacherin der Mängel in Betracht kommt. Hier stellt sich die Frage, wie Sie diese Partei mit in das bereits laufende Verfahren vor Gericht einbeziehen können. Denn wenn Sie den Prozess rechtskräftig verlieren sollten, steht fest, dass die nicht verklagte Partei den Mangel verursacht hat. Diese sollte dann mit Erfolg an das Ergebnis des Ausgangsverfahrens gebunden werden. Das Mittel hierzu ist die Streitverkündung.

Begriff und Ziel der Streitverkündung

Rein begrifflich handelt es sich bei einer Streitverkündung um die Benachrichtigung eines Dritten, nämlich des Streitverkündungsempfängers, über einen bei Gericht bereits anhängigen Rechtsstreit. Ziel der Streitverkündung ist die Herbeiführung einer sogenannten Interventionswirkung. Interventionswirkung bedeutet, dass die tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen im laufenden Vorprozess für den Streitverkündungsempfänger bindend sind. Unterbleibt nämlich eine wirksame Streitverkündung, besteht die Gefahr des Verlustes sowohl des Vorprozesses als auch des Prozesses mit dem Streitverkündungsempfänger, also des Folgeprozesses. Der Bauherr als Kläger kann somit beide Prozesse verlieren, obwohl er wenigstens einen von ihnen hätte gewinnen müssen. Wenn Sie Ihren Bauunternehmer wegen einer fehlerhaften Bauausführung verklagen, wird sich die beklagte Partei regelmäßig mit dem Argument wehren, die baulichen Vorhaben entsprechend den Regeln der Baukunst und Technik errichtet zu haben. Trägt die beklagte Partei überdies vor, das Bauvorhaben entsprechend den Planungsleistungen des von Ihnen beauftragten Architekten durchgeführt zu haben und zudem, dass die Planungsleistungen des Architekten dafür mangelhaft gewesen seien, dann kommen grundsätzlich zwei Möglichkeiten in Betracht: Entweder hat der Bauunternehmer den Mangel verursacht oder der Mangel basiert auf den unzureichenden Planungsleistungen des Architekten. Gelangt das Gericht im Vorprozess zu dem Ergebnis, dass der Bauunternehmer den Mangel verursacht hat und die Planungen des Architekten korrekt erstellt worden sind, so gibt es keinen Grund, den Architekten zu verklagen. Gelangt in dem Vorprozess das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Bauausführung nicht zu beanstanden ist, aber sehr wohl die Planungsleistungen des Architekten, so müssten Sie diesen in einem Folgeprozess verklagen. Jetzt wird Ihr Architekt im Folgeprozess regelmäßig einwenden, dass seine Planungsleistungen nicht zu beanstanden seien. Sie wären jetzt grundsätzlich in der Beweispflicht, das heißt, Sie müssten jetzt die Mangelhaftigkeit der Planungsleistungen darlegen und beweisen. Das schlimmste Szenario, das jetzt eintreten könnte, wäre eine erfolglos geführte Beweisaufnahme. Sie würden dann auch den Folgeprozess verlieren und könnten sich auch nicht auf die Feststellungen des Vorprozesses berufen, ess sei denn, Sie hätten rechtzeitig im Vorprozess Ihrem Architekten den Streit verkündet. Haben Sie nämlich Ihrem Architekten in dem Verfahren gegen Ihren Bauherrn wirksam den Streit verkündet, dann tritt die oben genannte Interventionswirkung ein. Dies bedeutet: Die Feststellungen des Gerichts des Vorprozesses, dass die Planungsleistungen des Architekten fehlerhaft gewesen sind, entfalten eine Bindungswirkung. Im Folgeprozess gegen Ihren Architekten muss über diese Frage also kein Beweis mehr erhoben werden. Dies erspart nicht nur Zeit, sondern Sie können den Folgeprozess im Prinzip auch nicht mehr verlieren. Sofern Sie als Bauherr in der obigen Konstellation Ihrem Architekten den Streit verkünden, wird im Übrigen auch bereits durch die Zustellung des Streitverkündungsschriftsatzes der Lauf der Verjährung der Ihnen etwaig zustehenden Ansprüche gehemmt.

Reaktionsmöglichkeiten des Streitverkündungsempfängers

Der Streitverkündungsempfänger hat nach einer erfolgten Streitverkündung zwei Möglichkeiten:

  • Er kann untätig bleiben. Dann tritt die oben beschriebene Interventionswirkung ab dem Zeitpunkt des möglich gewesenen Beitritts zu einer der beiden Parteien des Vorprozesses ein. Wird in dem Vorprozess durch ein Sachverständigengutachten erfolgreich unter Beweis gestellt, dass die Planungsleistungen des Architekten fehlerhaft gewesen waren, verliert zwar der Bauherr das Verfahren gegen den Bauunternehmer, der Architekt kann aber im Folgeprozess gegen das eingeholte Sachverständigengutachten aufgrund der eingetretenen Bindungswirkung nicht mehr mit Erfolg angehen.

  • Der Architekt als Streitverkündungsempfänger kann einer der Parteien in dem Vorprozess beitreten. Aus Sicht des Streitverkündungsempfängers ist dies durchaus sinnvoll: Er kann so sicherstellen, dass seine Rechte von Anfang an gewahrt werden. In unserem Fallbeispiel kann somit der Architekt dem klagenden Bauherrn beitreten und diesen in der Prozessführung gegenüber dem Bauunternehmer unterstützen. Er kann somit tatsächliche und rechtliche Erwägungen vortragen. Der Beitritt kann somit gegenüber dem Streitverkünder erfolgen, was eher der Regelfall ist. Er kann aber auch gegenüber dem Gegner des Streitverkündungsempfängers erfolgen. Dies ist ausnahmsweise dann sinnvoll, wenn der Streitverkündungsempfänger ein Interesse an dessen Prozessgewinn hätte. Tritt er dem Bauherrn als Streitverkünder bei, erlangt er die Stellung eines sogenannten Nebenintervenienten. Wie oben beschrieben tritt die Nebeninterventionswirkung dann zwischen dem Streitverkünder (Bauherr) und dem  Streitverkündungsempfänger (Architekt) ein. Tritt er dem Gegner des Streitverkünders (Bauunternehmer) bei, so besteht sowohl eine Interventionswirkung zwischen dem Streitverkündungsempfänger und dem Bauunternehmer als auch zwischen dem Streitverkündungsempfänger und dem Streitverkünder (Bauherr): Hier tritt die Interventionswirkung zu dem Zeitpunkt ein, zu dem ein Beitritt zu dem Streitverkündungsempfänger möglich gewesen wäre.
    Da der Architekt als Streitverkündungsempfänger nach einem erfolgten Beitritt im Vorprozess selbst tatsächliche und rechtliche Belange vortragen kann, ist er in einem etwaigen Folgeprozess dafür mit allen Einwendungen tatsächlicher und rechtlicher Art ausgeschlossen, die dieser im Vorprozess hätte vorbringen können. Dies ist die Folge der eingetretenen Bindungswirkung. Als Bauherr erreichen Sie diese grundsätzlich durch eine wirksame Streitverkündung. Das gilt unabhängig davon, ob der Streitverkündungsempfänger dem Streit, auf Seiten welcher Partei auch immer, beitritt oder nicht.

 

Fazit:
Die Streitverkündung ist ein sehr wirksames Mittel, um in einem Bauprozess weitere am Baugeschehen beteiligte Personen an das Ergebnis eines Vorprozesses zu binden. In einem etwaigen Prozess gegen eine der am Baugeschehen beteiligt gewesenen Personen sollten Sie als Kläger von sich aus bereits die alternativ bestehende Haftung gegen eine dritte Person im Auge behalten. Die Streitverkündung sollte dann möglichst frühzeitig erfolgen. Hierbei ist der Streitverkündungsempfänger durch Überreichung von Klageschrift und Klageerwiderung sowie sämtlicher relevanter Prozessakten über den Stand des Verfahrens aus dem Vorprozess zu unterrichten.

 

Hinweis:
Wir bieten keine Rechtsberatung und können auf Grund standesrechtlicher Bestimmungen keine rechtsberatenden Auskünfte geben. Unser Beitrag dient lediglich der  Information.  Da dieser Text mit der Unterstützung eines Juristen verfasst wurde, spiegelt er den derzeitigen Stand der deutschen Rechtsprechung wider.  Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird jedoch nicht übernommen. Bitte kontaktieren Sie für juristische Fragen einen zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

 

 

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