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„Arbeitsplan Energieeffizienz“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Am 17.05.2022 hat das BMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den „Arbeitsplan Energieeffizienz“ veröffentlicht, der wichtige Maßnahmen und Schritte der Bundesregierung zur Energieeinsparung und Erhöhung der Energieeffizienz definiert. Nach Angaben des Ministeriums werden Energieeinsparungen in Anbetracht des Krieges zwischen Russland und der Ukraine als noch dringlicher erachtet. Deshalb enthält der Arbeitsplan Energieeffizienz einen klaren Katalog mit Maßnahmen zur Energieeinsparung und Effizienz, finanzielle Anreize durch gezielte Förderungen sowie Anpassungen in verschiedenen Regularien. Alle Instrumente und Maßnahmen sind mit Zeitplänen versehen.  

Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Dr. Habeck äußerte zum Arbeitsplan Energieeffizienz, dass aktuell alle Hebel zu mehr Unabhängigkeit von russischer Energie in Bewegung gesetzt werden müssen. Auch wenn es enorm wichtig sei, schnellstmöglich nach Alternativen zu Gas zu suchen und den entsprechenden Neuerungen eine Infrastruktur zu errichten – der effizienteste und günstigste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit sei nach seiner Ansicht noch immer weniger Energieverbrauch.

Habeck äußerte sich dahingehend, dass Energieeinsparung sowohl im Bereich Klimaschutz dringend notwendig wäre und auch helfe, in Anbetracht der hohen Preise für fossile Energieträger den Kostendruck zu senken. Dieser sei insbesondere für Familien mit geringerem Verdienst enorm und würde auch für Betriebe eine erhebliche Belastung darstellen. Aus diesen Gründen würde mit Hochdruck daran gearbeitet, durch Förderungen und andere Anreize sowie durch richtige Rahmenbedingungen und Informationen die Energieeffizienz zu verstärken.

Aufgabe der Nation – Energie sparen!

Energie einzusparen und gleichzeitig auf erneuerbare Energien zu wechseln – das ist laut Bundeswirtschaftsminister Habeck nicht erst seit heute die Aufgabe, jedoch heute umso wichtiger. Gegenüber der Presse wurde betont, dass die Bundesregierung wisse, „wie dick das Brett sei“. Bis 2030 sollte der Energieverbrauch um 24 % gesenkt werden; von diesem Ziel habe Deutschland innerhalb von zehn Jahren aber gerade einmal 2 % geschafft. Nach seiner Auffassung bedarf es mehr Konsequenz und Tempo bei der Umsetzung der vor zehn Jahren definierten Ziele. Deshalb sei dies eine gemeinschaftliche Aufgabe der Nation, bei der Verbraucher, Unternehmen, Industrie und Politik mithelfen können und auch müssen. Wer Energie spart, schützt nicht nur das Klima, sondern schont auch den Geldbeutel und stärkt gleichzeitig das Land.

Inhalte des Arbeitsplans Energieeffizienz

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt den Arbeitsplan Energieeffizienz komplett zum Download zur Verfügung. Es handelt sich dabei um ein PDF-Dokument mit fünf Seiten, das einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen und zeitliche Ablaufplanungen der Bundesregierung verschafft.

Die Maßnahmen werden in drei Gruppen eingeteilt:

  1. Richtige Förderung / richtige Anreize
  2. Richtige Standards / richtiger Rahmen
  3. Richtige Beratung

Maßnahmen – Förderung des Energiesparens und Anreize

Richtig fördern

Als wesentliche Schlüssel zur Steigerung der Energieeffizienz werden Anreize und Förderungen im Arbeitsplan benannt. Das „Richtige“ soll gefördert werden – das „Falsche“ dann naturgemäß nicht mehr. In den letzten Jahren ist beispielsweise der Einbau von Gasheizungen gefördert worden, was wegen der aktuellen Lage durch die BEG-Reform jetzt beendet wird. Beim KfW-40-Effizienzhausstandard wurde diese Fördermöglichkeit bereits ausgeschlossen.

Auch bei der Neubauförderung kam der Arbeitsplan Energieeffizienz zum Ergebnis, dass viel zu lange durch hohe Geldsummen der bereits am Markt etablierte Gebäudestandards KfW-Effizienzhaus 55 gefördert worden ist. Im Jahr 2021 wurden etwa sechs Milliarden Euro gefördert, was im Bereich der Gebäudeeffizienzförderung ein Drittel der verfügbaren Jahresmittel entspricht. Auch diese Fehlanreize sollen jetzt ein Ende finden. Die Steuergelder sollen gezielter für Projekte mit höherem Klimaschutzeffekt eingesetzt werden.

Sanierungen unterstützen

Es ist deshalb wichtig, die Förderangebote für Unternehmen und Haushalte sowie insbesondere die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) neu auszurichten. Ein Schwerpunkt der Förderung über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW-Bank soll künftig auf der Sanierungsförderung für bestehende Wohnungen und Häuser liegen. Die Sanierungsförderung hilft nicht nur dabei, Geld zu sparen, sondern hat darüber hinaus einen besonders hohen Effekt auf den Klimaschutz. Alte Außentüren, alte Fenster und alte Heizungen gehören zu den bekannten Energiesünden und somit auch zu den Kostenfaktoren. Von den Förderprogrammen für eine Sanierung können außerdem die meisten Wohngebäude profitieren, weshalb das Interesse an den Fördermöglichkeiten wegen der steigenden Kosten für fossile Energie stark zugenommen hat. Beim BAFA haben sich die Anfragen im Vergleich zum Vorjahr sogar verdoppelt. Diese Dynamik soll nach dem Arbeitsplan Energieeffizienz richtig genutzt und unterstützt werden.

Bei den Neubauförderungen nach dem BEG erfolgt eine Ausrichtung an klare Klimaschutzkriterien. Bereits jetzt greift die zweite Stufe bei der Neubauförderung, nämlich die EH40-NH Effizienzhausstandard 40 Nachhaltigkeit, die an das QNG Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen anknüpft. Ab Januar 2023 soll es dann für Neubauten das gemeinsam mit dem BMWSB (Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) neu erarbeitete Programm „Klimafreundliches Bauen“ geben.

Des Weiteren ist eine Reform des BEG geplant, durch die verstärkt Anreize für einen Wechsel von fossilen auf erneuerbare Energieträger gegeben werden sollen. Außerdem sind niedrigschwellige Angebote, beispielsweise für die Heizungsoptimierung bestehender Anlagen, geplant. Damit die Energieeffizienz bei Bestandsgebäuden weiter erhöht werden kann, sollen die Angebote insbesondere an die energetisch schlechten Wohnungen und Häuser adressiert werden. In diesen Gebäuden wird das Einsparpotenzial für Treibhausgasemissionen und Energie als besonders hoch eingeschätzt. Die entsprechenden Anpassungen sollen mit der BEG Reform im nächsten Sommer umgesetzt werden.

Vermieter motivieren

Damit Vermieter zusätzliche Motivation erhalten, eine energetische Sanierung ihrer Mietobjekte voranzutreiben, soll der CO2-Preis für Heizöl und Erdgas stufenweise zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden. Umso schlechter die Energiebilanz des Mietobjektes ausfällt, desto mehr CO2-Kosten sollen vom Vermieter getragen werden. Erarbeitet wurde das Stufenmodell mit dem BMWSB sowie dem Ministerium für Justiz. Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich im Moment in der Abstimmung bei der Bundesregierung.

Mehr erneuerbare Energien für Gewerbe

Ein schnellerer Wechsel auf erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz ist auch für Industrie, Handel und Gewerbe geplant. Das bestehende Bundesförderprogramm EEW (Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft) soll in diesem Jahr noch durch eine Novelle reformiert werden, damit die Industrie unterstützt wird, den Energieträger zu wechseln. Insbesondere der Bereich der Erzeugung industrieller Prozesswärme soll mit Hilfe der IEEKN (Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke) durch Ausarbeitung und Information über schnell realisierbare sowie klein-investive Maßnahmen für Energiesubstitution und Energieeffizienz in Gewerbe und Industrie Unterstützung finden.

Heizungen ohne Öl und Gas

Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses soll der Austausch von Ölheizungen und Gasheizungen gefördert werden. Das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ soll den Wärmepumpenhochlauf weiter unterstützen und den Planungsbüros sowie Handwerksbetrieben Anreize schaffen, sich weiter in Bezug auf die Planung und Installation von Wärmepumpen weiterzubilden. Durch den Umsetzungsanreiz Handwerk sollen die Ressourcen im handwerklichen Bereich in die Heizungssanierung und damit in den Einbau von Wärmepumpen gelenkt werden. Als Ziel wurde definiert, dass die Anzahl an neu installierten Wärmepumpen bis zum Jahr 2024 auf mehr als 500.000 Systeme pro Jahr gesteigert wird.

Umstellung der Wärmeversorgungsnetze

Der Arbeitsplan Energieeffizienz sieht vor, die Wärmeversorgungsnetze schnellstmöglich auf erneuerbare Energien umzustellen. Zahlreiche Stadtwerke und Kommunen stehen hier bereits in den Startlöchern und können mit Ideen aufwarten, wie ihre Netze dekarbonisiert werden könnten. Die BEW (Bundesförderung effiziente Wärmenetze) soll hier noch für den richtigen Schub sorgen. Unmittelbar nach Beendigung des von Deutschland nachdrücklich betriebenen Genehmigungsverfahrens mit der EU soll noch in diesem Jahr ein Förderprogramm Einzug halten. Durch die Förderung soll der Ausbau sowie die Transformation von Wärmenetzen und so also auch der direkte Wechsel auf erneuerbare Energien ohne fossile Brücken (fuel switch) begünstigt werden. Förderungen erhalten sollen des Weiteren Wärmenetze mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien und Abwärme. Durch eine erleichterte Förderung im Bereich der Fernwärmeanschlüsse in der BEG Novelle soll das BEW ergänzt werden. In Ergänzung zum systemischen Um- und Neubau können mit der BEW Förderung dann auch Einzelmaßnahmen unterstützt werden, die schon früh einen Beitrag zur Reduktion von CO2-Ausstoß und Gasabhängigkeit leisten könnten.

Grüner Wasserstoff und grüner Strom

Bei der Nachfrage nach grünem Wasserstoff ist insbesondere im industriellen Bereich ein Boom zu verzeichnen. Durch die Bundesregierung wird ein Hochlauf von Wasserstoff mit dem europäischen IPCEI Wasserstoff – Important Projects of Common European Interest - gefördert. Deutschland entrichtet dabei für 62 Projekte in der kompletten Wertschöpfungskette Beträge über acht Milliarden Euro. Für das H2Global Doppelauktionsmodell leistet Deutschland innerhalb politischer Rahmenverträge 900 Millionen Euro für Energiepartnerschaften und den Ausbau von erneuerbaren Energien.

Deutschland möchte die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien weiter verbessern. Es sollen die Mengen an grünem Industriestrom gesteigert und eine „Nutzen statt Abschalten-Regelung“ geschaffen werden, sodass nicht im Netz aufnahmefähiger Strom kostenfrei über Speicher oder „Power-to-X“ verwendet werden kann. Anfang Mai hat das BMWK ein Interessenbekundungsverfahren gestartet, das sich mit Programmen für Klimaschutzverträge – auch Carbon Contracts for Difference genannt – beschäftigt, um den Betrieb von klimafreundlichen Verfahren in der energetisch intensiven Industrie zeitnah zu gewährleisten. Durch Klimaschutzverträge soll eine Markteinführung von klimafreundlichen Prozessen in der Grundstoffindustrie ermöglicht werden, durch die Risiken reduziert und Differenzen bei den Betriebskosten zwischen klassischen und klimafreundlichen Verfahren einen Ausgleich erhalten. Bis zum Sommer will das BMWK eine Förderrichtlinie erarbeiten, die dann der Europäischen Kommission zwecks Genehmigung vorgelegt werden soll. Noch in diesem Jahr sollen Klimaschutzverträge als Förderinstrumente eingeführt werden.

Berichtigung von Standards und Rahmen

Neubau-Standards steigen

Im nächsten Jahr soll bei Neubauten der gesetzliche Mindesteffizienzstandard auf die Effizienzklasse EH 55 angehoben werden. Der Standard soll sich später, ab dem 01.01.2025, dann noch einmal auf EH 40 erhöhen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass der Wärmebedarf bei Neubauten dadurch erheblich gesenkt werden kann. Das Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium hat im Mai eine entsprechende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes erarbeitet, formuliert und im Kabinett verabschiedet.

Mehr erneuerbare Energien zum Heizen

Heizungen sollen möglichst schnell auf Basis von erneuerbaren Energien umgestellt bzw. angeschafft werden. Ab 2024 soll gelten, dass jede ausgetauschte oder neu eingebaute Heizung mindestens 65 % erneuerbaren Energien nutzen muss. Erreicht werden kann dies in der Regel durch den Einbau von Wärmepumpen, Holzpellets-Heizungen und Solarthermie-Anlagen. Der Abschied von Gas kann so vorangetrieben werden. Eine entsprechende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ist für das nächste Halbjahr geplant.

Solar-Standard für mehr Unabhängigkeit

Um die Stromerzeugung aus der Sonnenenergie schnell erhöhen zu können, sollen Solardächer zum Standard werden. Dies soll dabei helfen, Deutschland unabhängiger von Importenergie zu machen und auch angesichts der hohen Börsenstrompreise die Stromkosten für die Allgemeinheit zu senken. Durch die EEG-Novelle konnte bereits eine deutliche Verbesserung bei Dachanlagen bzw. der Einspeisevergütung erzielt werden. Dies soll im Gebäudeenergiegesetz verankert werden, was ebenfalls für das zweite Halbjahr geplant ist.

Regulatorischer Rahmen für die Senkung des Energieverbrauchs

Die Effizienz-Ziele von Deutschland sind ambitioniert und sollen nach der EU-Effizienzrichtlinie durchgeführt werden. Hierfür bedarf es eines regulatorischen Rahmens, um den Energieverbrauch zu senken. Bund, Länder und Kommunen sollen hierbei eine Vorbildfunktion einnehmen und durch die Umsetzung von verpflichtenden Energie- und Umweltmanagementsystemen oder definierten Energiesparzielen mit gutem Beispiel vorangehen. Der regulatorische Rahmen richtet sich auch an die energieintensive Industrie, die ebenfalls EMS Energiemanagementsysteme betreiben soll. Geplant sind des Weiteren Maßnahmen, die den Energiedienstleistungsmarkt stärken und weiterentwickeln sollen.

Flächendeckende Wärmeplanung

Um den Ausbau einer klimaneutralen Wärmeversorgung voranzutreiben, soll kommunal eine flächendeckende Wärmeplanung eingeführt werden. Eine kommunale Wärmeplanung soll als zentrales Koordinierungsinstrument für eine lokale und effiziente Wärmenutzung sowie für strategische Investitions- und Planungsentscheidungen dienen. Die Eckpunkte werden aktuell erarbeitet und sollen noch im Sommer 2022 präsentiert werden. 

Maßnahmen für die richtige Beratung

Entscheidend für die Einsparung von fossilen Energien und den Wechsel auf erneuerbaren Energien ist nach dem Arbeitsplan Energieeffizienz gute Beratung und Information. Durch Energiesparkampagnen sollen Verbraucher, Gewerbetreibende und Unternehmen mit praxisnahen Tipps sowie detaillierten Beratungen ermutigt werden, den Energieverbrauch auch durch einfache Mittel in Eigenregie zu senken. Unterstützt werden soll der Wechsel auf erneuerbare Wärme und Solaranlagen auf dem Dach. Eingebunden und aktiviert werden zu diesem Zweck auch Verbände, Branchen und das Handwerk als Stakeholder. Die richtige Beratung soll Einsparpotenziale hervorheben und den Wechsel auf erneuerbare Energien antreiben.

 

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